|
Traditionen und Bräuche rund um die Hochzeit
|
Hochzeitsbrauch “Brautschuhversteigerung”
Während der Hochzeitsfeier
gibt es den alten Brauch der “Brautschuhversteigerung”. Dafür wird der Braut
einer Ihrer Brautschuhe “geraubt” und symbolisch unter den
Hochzeitsgästen versteigert. Zum Schluss ersteigert der Bräutigam den
Schuh mitsamt den bis zu diesem Zeitpunkt ersteigerten Geldbeträgen. Das
Geld verbleibt bei dem Brautpaar. Meist zur späteren Stunde und richtig
moderiert kann daraus eine fröhliche und spannende Unterhaltung entstehen
und hat den schönen Nebeneffekt, dass so z. B. die Urlaubskasse für die
Hochzeitsreise vom jungen Glück “aufbessert” wird.
Vorbereitung:
Benötigt werden: 1 Auktionator/Moderator(in) (am Besten wortgewandt,
schlagfertig und witzig) 1 - 2 “Einsammler(innen)” (mit Hut oder Tablett.
Der Brautschuh sollte besser in der Hand des Auktionators bleiben, damit
er den Schuh immer wieder hochhalten und besser anpreisen kann) In der
Regel sollte das letzte Gebot dem Trauzeugen, Brautvater etc. zugesprochen
werden, der natürlich den Brautschuh vom Bräutigam auslösen lässt, damit
dieser ihn seiner Braut zurückgeben kann. Das ersteigerte Geld wird dem
Brautpaar vom Auktionator zum Schluss überreicht.
Durchführung:
Zuerst muss natürlich ein Schuh der Braut entwendet werden.
Dann folgt die Versteigerung dieses Brautschuhs. “Amerikanische”
Versteigerung: Das Gebot beginnt bei einem niedrigen Betrag, z. B. 5
Euro. Derjenige, der darauf bietet zahlt die 5 Euro an den Auktionator
(oder den “Einsammler”, der mit Hut oder Tablett die Gebote “abholt”).
Überbietet jetzt jemand z. B. mit “8 Euro”, muss dieser Bieter nur die
Differenz zum vorhergehenden Gebot zahlen - also 3 Euro. Der nächste
überbietet vielleicht mit “10 Euro” und zahlt somit 2 Euro, also die
Differenz zum vorherigem Gebot. Überbietet jetzt jemand mit “11 Euro”
sind von demjenigen an den Auktionator 1 Euro fällig. Die Regel lautet
also: Derjenige der bietet, zahlt immer nur die Differenz zum vorhergehenden
Auktionsgebot. Merkt der Auktionator, dass das Spiel lange genug gedauert
hat, die Gebote nicht mehr so schnell getoppt werden oder der ersteigerte
Betrag bereits schon in schwindelerregenden Höhen getrieben wurde, lässt er
dem Trauzeugen (oder Brautvater etc.) die Chance zukommen, das letzte
Gebot abzugeben und gibt ihm den Zuschlag (...zum Ersten, zum Zweiten und
zum Dritten). Aber auch dann wird wiederum nur die Differenz zum
vorletzten Gebot kassiert.
Besonderheiten: Ein guter Auktionator
ist natürlich Gold wert: er sorgt mit seiner Anpreisung für die lustige
Unterhaltung und bringt die Gäste dazu, ein neues Gebot gleich wieder zu
toppen. Zum “Anheizen” dienen dem Auktionator auch folgende
Möglichkeiten: - Wird ein runder Betrag geboten (also 10, 20, 30 ...)
oder eine Schnapszahl geboten (also 11, 22, 33,..., des Spaßes wegen auch
122, 133 usw.) gibt es einen Schnaps, Likör oder Sekt...oder ein Küsschen
von Braut oder Bräutigam (Wangenkuss).

|
| |
| |
|
|
|
| |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
| |
| Statistiken |
| | |
|
| |
|
Hochzeitstipps News
Bestellen Sie den kostenlosen Hochzeitstipps
Newsletter
| |